AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SCHUMACHER Brand + Interaction Design GmbH

(nachfolgend auch „SCHUMACHER“ genannt)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen von SCHUMACHER, bei denen SCHUMACHER, Webdesignleistungen, Beratungsleistungen (einschließlich Konzepterstellungen und Unternehmensbewertungen), Installationsleistungen, oder sonstige Sachen, Rechte oder Leistungen dem jeweiligen Kunden zur Verfügung stellt. SCHUMACHER ist nur auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden bereit. Entgegenstehende Bestimmungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung und zwar auch dann nicht, wenn SCHUMACHER solchen Bestimmungen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für etwaige Rechtsnachfolger des Kunden.

Unsere AGB stehen Ihnen als PDF-Dokument zum Download bereit.

I. Allgemeine Bestimmungen

(Stand: Januar 2020)

1. Zahlungsbedingungen

1.1. Zahlungen sind so zu leisten, dass sie spätestens am 14. Tag nach Rechnungsdatum ohne Abzug bei SCHUMACHER eingegangen sind. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist fallen monatliche Verzugszinsen in Höhe von 1% der Rechnungssumme an. Eine Aufrechnung gegenüber anderen Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ferner ist SCHUMACHER berechtigt, im Verzugsfall die gelieferten Leistungen bzw. die Internetpräsenz des Kunden bis zur Beseitigung des Verzugs sofort zu sperren oder sperren zu lassen.

1.2. SCHUMACHER ist es gestattet, Abschlagszahlungen zu verlangen.
Abschlagszahlung wird SCHUMACHER insbesondere dann verlangen, wenn der zur Erfüllung der Leistung entstehende Aufwand die übliche Praxis übersteigt oder die Durchführung des Vertrages über einen längeren, von SCHUMACHER nicht zu vertretenden Zeitraum unterbrochen wird bzw. gänzlich zum Erliegen kommt. Für den bis zur Unterbrechung oder vorzeitigen Beendigung des Vertrages bestehenden, mängelfreien Teil der Leistung kann SCHUMACHER Vergütung verlangen.

1.3. Widerrufsrecht
1.3.1. Wenn Sie als Kunde der SCHUMACHER Brand + Interaction Design GmbH Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

1.3.2. Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer (1) Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.

1.3.3. Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

SCHUMACHER Brand + Interaction Design GmbH
Julius-Reiber-Str. 22
64293 Darmstadt

Faxnummer : 06151 4930079
E-Mail-Adresse: info@schumacher-design.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht.13 Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

– Ende der Widerrufsbelehrung-

1.4. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
(a) zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
(b) zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern Sie die gelieferten Datenträger entsiegelt haben.

2. Haftung

2.1. SCHUMACHER haftet dem Kunden für Schäden unbegrenzt, die von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung auch bei einer einfachen Pflichtverletzung von SCHUMACHER oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach unbegrenzt. Ebenso der Höhe nach unbegrenzt ist die Haftung für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden von SCHUMACHER zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen werden.

2.2. Hat SCHUMACHER oder ihre Erfüllungsgehilfen fahrlässig gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen, beschränkt sich ihre Haftung auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Schadensersatzansprüche gegen SCHUMACHER bestehen nicht, wenn SCHUMACHER oder ihre Erfüllungsgehilfen fahrlässig gegen nicht wesentliche Vertragspflichten verstoßen haben. Bei Hosting-Leistungen ist die Haftungshöchstsumme darüber hinaus in anderen Fällen als denen der Abschnitt I Ziffer 2.1 begrenzt auf die Höhe des vom Kunden zu entrichteten Jahresentgelts.

2.3. Ansprüche des Kunden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. Andere Ansprüche des Kunden, die sich nicht aus Gewährleistung, arglistiger Täuschung oder einer vorsätzlicher Handlung ergeben, verjähren in sechs Monaten.

2.4. Bei einem von SCHUMACHER verschuldeten Datenverlust wird die Haftung für die Wiederherstellung von Daten des Kunden der Höhe nach auf die Kosten beschränkt, die notwendig sind, um die Daten wiederherzustellen, wenn sie in der von SCHUMACHER oder dem Anbieter einer dritten Software angegebenen Art und Weise regelmäßig gesichert werden oder in sonstiger Weise aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

2.5. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und der Telekommunikationskundenschutzverordnung.

3. Geheimhaltung

3.1. „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Daten, die Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit dem Kunden verbundener Unternehmen enthalten.

3.2. Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende Vertrauliche Informationen unbefristet Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung des jeweiligen Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.

3.3. Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten (z.B. Lieferanten, Grafiker, Repro-Anstalten, Druckereien, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.

3.4. Die Geheimhaltungspflicht nach 3.2 gilt nicht für Informationen,
a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,
b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Kunden entwickelt hat,
f.) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.

4. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Vertragsgegenstände, gleich welcher Art, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von SCHUMACHER aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden Eigentum von SCHUMACHER.

5. Original- und Arbeitsdaten

Die Herausgabe von Original- und Arbeitsdaten (offene Daten wie z.B. Adobe Photoshop, Adobe InDesign oder die Quelltexte eines digitalen Erzeugnisses) sind kein Leistungsbestandteil / nicht vertragsgegenständlich. SCHUMACHER ist nicht verpflichtet, diese an den Kunden herauszugeben. Für den Fall, dass der Kunde eine Herausgabe der Daten wünscht, ist dies gesondert schriftlich zu vereinbaren und entsprechend zu vergüten.

6. Fahrt- und Reisekosten

Etwaige Fahrt- und Reisekosten die SCHUMACHER im Zusammenhang mit Kundentreffen bzw. der Vertragserfüllung entstehen werden dem Kunden anhand der korrespondierenden Belege gesondert in Rechnung gestellt.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

7.2. Die Anwendung des §139 BGB wird ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer Vertragslücke.

7.3. Sofern beide Parteien zustimmen, wird bei Streitigkeiten das Schlichtungsverfahren der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik gewählt.

7.4. Für die von SCHUMACHER auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für die hieraus folgenden Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist, soweit vereinbar, Darmstadt.

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstellung und Programmierung von Webseiten für das Inter-, Intra- und Extranet

(Stand: Januar 2020)

1. Leistungsumfang

Gegenstand dieser Bedingungen ist die Konzeption und grafische Gestaltung von Webseiten sowie die programmiertechnische Umsetzung für den Kunden. SCHUMACHER gestaltet für den Kunden eine Internetpräsenz nach seinen Vorgaben. Auf Grundlage dieser Vorgaben hat der Kunde sowohl hinsichtlich der technischen als auch der grafisch-visuellen Anforderungen in Absprache mit SCHUMACHER eine Leistungsspezifikation vorgenommen und diese in einem Pflichtenheft festgehalten. Sollte SCHUMACHER erkennen, dass die im Pflichtenheft enthaltenen Vorgaben nicht die zur Erstellung der Website erforderlichen Qualitäten haben, so wird SCHUMACHER den Kunden entsprechend darauf hinweisen und einen schriftlichen Vorschlag (E-Mail ausreichend) für eine geeignete Ergänzung und/oder Anpassung des Pflichtenheftes unterbreiten. SCHUMACHER übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass durch die Nutzung der Internetpräsenz bestimmte Erfolge oder Ergebnisse erzielt werden können.

2. Nutzungs- Verwertungsrechte

2.1. SCHUMACHER überträgt dem Kunden an sämtlichen nach dem Urhebergesetz schutzfähigen Leistungen der Internetpräsenz ein ausschließliches Nutzungs- und Verwertungsrecht, insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (insbes. §§15 ff. UrhG) . Dies gilt auch für Nutzungs- und Verwendungsarten, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch unbekannt waren. Die Einräumung der Nutzungs- und Verwertungsrechte wird erst wirksam (§ 158 Abs. 1 BGB), wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig an SCHUMACHER entrichtet hat.

2.2. Auf den Webseiten werden an geeigneten Stellen Hinweise (einschließlich Link auf die Internetpräsenz von SCHUMACHER) auf die Urheberschaft von SCHUMACHER aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung von SCHUMACHER zu entfernen oder abzuändern.

2.3. SCHUMACHER kann auf ihrer eigenen Internetpräsenz den Kunden in seine Referenzliste aufnehmen und mit einem Link auf die Internetpräsenz des Kunden verweisen.

3. Allgemeine Pflichten des Kunden

3.1. SCHUMACHER ist weder presserechtlich noch urheber- und/oder wettbewerbsrechtlich (z.B. gem. Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Namensrecht, etc.) für die Verwendung von Inhalten (z.B. Texte, Grafiken, Illustrationen, Bildmaterial, Fotos, Filme, Musik, Logos, Designs, Software etc.) verantwortlich, die der Kunde liefert. Sollte SCHUMACHER durch Dritte wegen solcher Inhalte in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde SCHUMACHER von diesen frei. Er übernimmt die alleinige Haftung gegenüber demjenigen, der die Schutzrechtsverletzung geltend macht und hat SCHUMACHER sämtliche Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter entstehen, zu ersetzen (einschließlich etwaiger Rechtsverteidigungskosten). Darüber hinaus ist der Kunde auch für sämtliche möglicherweise anfallenden Gebühren von Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA bei Implementierung von Musik etc.), die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Internetpräsenz anfallen können, allein verantwortlich.

3.2. Der Kunde übernimmt das alleinige Risiko dafür, dass die den kommerziellen Betreibern von Internetpräsenzen gesetzlich auferlegten Informationspflichten eingehalten werden und hält SCHUMACHER von etwaigen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.

4. Lieferung und Abnahme
4.1. SCHUMACHER realisiert die Internetpräsenz in der vereinbarten Güte und Zeit und stellt diese dem Kunden in adäquater Form zur Verfügung, so dass dieser die Internetpräsenz unter praktischen Bedingungen auf ihre vertragsgemäße Funktionstüchtigkeit hin prüfen kann.

Die Herausgabe von Original- und Arbeitsdaten (offene Daten wie z.B. Adobe Photoshop, Adobe InDesign oder die Quelltexte eines digitalen Erzeugnisses) sind kein Leistungsbestandteil / nicht vertragsgegenständlich. SCHUMACHER ist nicht verpflichtet, diese an den Kunden herauszugeben. Für den Fall, dass der Kunde eine Herausgabe der Daten wünscht, ist dies gesondert schriftlich zu vereinbaren und entsprechend zu vergüten.

4.2. Entspricht die Umsetzung im Wesentlichen den vertraglichen Vorgaben und dem vereinbarten Konzept, erklärt der Kunde gegenüber SCHUMACHER unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 12 Tagen schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) die Abnahme. Erklärt sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gelten die Leistungen von SCHUMACHER als abgenommen. Verlangt der Kunde ohne Vorbehalte die Freischaltung der Internetpräsenz, so liegt darin gleichzeitig die Abnahme der erbrachten Leistungen vor.

4.3. Wegen unerheblicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Kleinere Mängel, die die Funktion und Nutzungsmöglichkeit des Vertragsgegenstandes nicht beeinflussen, hindern die Abnahme nicht, wenn SCHUMACHER diese verlangt und unverzügliche Mängelbeseitigung zusagt.

4.4. Liegen erhebliche Mängel vor, verpflichtet sich SCHUMACHER die Mängel unverzüglich zu beseitigen. Die Abnahme ist innerhalb einer Woche zu wiederholen.

5. Lieferzeitpunkt
Die vereinbarten Lieferzeiten gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags und im Besonderen der Einhaltung der Mitwirkungspflichten des Kunden.

6. Gewährleistung
6.1. Von Mängeln setzt der Kunde SCHUMACHER unverzüglich in Kenntnis. Er stellt im Rahmen des Zumutbaren den Mangel fest, grenzt ihn ein und dokumentiert ihn schriftlich. Bei erheblichen Mängeln hat der Kunde gegen SCHUMACHER einen Anspruch auf Nacherfüllung / Nachbesserung.

6.2. Solange SCHUMACHER ihren Verpflichtungen zur Behebung der Mängel nachkommt, hat der Kunde nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, solange nicht ein endgültiges Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Der Kunde ist verpflichtet, SCHUMACHER bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Das Recht zur Nachbesserung gilt auch für Mängel an etwaigen Inhalten, die von SCHUMACHER im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellt werden und zuvor von SCHUMACHER z.B. eingekauft und/oder lizenziert wurden (wie z.B. Texte, Fotografien, Illustrationen von Dritten etc.).

6.3. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht dem Anbieter zu. Ist SCHUMACHER zur Mängelbeseitigung oder fehlerfreien Neulieferung nicht in der Lage, wird er dem Kunden Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzeigen. Soweit diese dem Kunden zumutbar sind, gelten sie als Nacherfüllung.

6.4. Beweist SCHUMACHER, dass der vom Kunden gerügte Mangel nicht vorlag, kann sie die als Mängelbeseitigung erbrachten Leistungen nach ihren Vergütungssätzen abrechnen.

6.5. Ändert oder erweitert der Kunde programmiertechnische Teile der Webseite oder lässt er solche Änderungen oder Erweiterungen durch Dritte vornehmen, erlischt insoweit die Gewährleistung, außer, dem Kunden gelingt der Nachweis, dass die jeweilige Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich oder nicht mitursächlich ist.

6.6. Soweit Änderungen oder Erweiterungen zu einem Mehraufwand von SCHUMACHER bei der Suche oder Beseitigung von Mängeln führen, ist dieser Mehraufwand vom Kunden zu tragen.

6.7. SCHUMACHER steht nicht ein für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder unübliche Betriebsbedingungen zurückzuführen sind. SCHUMACHER übernimmt auch keine Verantwortung für den Server, die Datenleitungen, den Internet-Zugang des Kunden etc.

6.8. Da von Seiten der Besucher von Internetpräsenzen unterschiedlichste Hardware und Software, wie Betriebssystem und Webbrowser, eingesetzt wird, kann in Einzelfällen das Erscheinungsbild der Internetpräsenz von dem gewohnten Erscheinungsbild, welches die Parteien festgelegt hatten, abweichen. Derartig vereinzelte Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Diesbezügliche Fehler hat der Kunde, unter ganz konkreter Beschreibung der Erscheinungsformen mit Hinweisen auf eventuell erschienene Fehlermeldungen, SCHUMACHER unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich mitzuteilen.

6.9. Im Falle eines Rücktritts gibt der Kunde die erhaltenen Unterlagen zurück und löscht sämtliche überlassenen Kopien vollständig.

6.10. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab Abnahme. Treten in diesem Zeitraum Mängel auf, so verlängert sich die Gewährleistungsfrist um die Zeit, während der diese beseitigt werden.

7. Verschiedenes
7.1. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts I.

4. Lieferung und Abnahme

4.1. SCHUMACHER realisiert die Internetpräsenz in der vereinbarten Güte und Zeit und stellt diese dem Kunden in adäquater Form zur Verfügung, so dass dieser die Internetpräsenz unter praktischen Bedingungen auf ihre vertragsgemäße Funktionstüchtigkeit hin prüfen kann.

Die Herausgabe von Original- und Arbeitsdaten (offene Daten wie z.B. Adobe Photoshop, Adobe InDesign oder die Quelltexte eines digitalen Erzeugnisses) sind kein Leistungsbestandteil / nicht vertragsgegenständlich. SCHUMACHER ist nicht verpflichtet, diese an den Kunden herauszugeben. Für den Fall, dass der Kunde eine Herausgabe der Daten wünscht, ist dies gesondert schriftlich zu vereinbaren und entsprechend zu vergüten.

4.2. Entspricht die Umsetzung im Wesentlichen den vertraglichen Vorgaben und dem vereinbarten Konzept, erklärt der Kunde gegenüber SCHUMACHER unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 12 Tagen schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) die Abnahme. Erklärt sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gelten die Leistungen von SCHUMACHER als abgenommen. Verlangt der Kunde ohne Vorbehalte die Freischaltung der Internetpräsenz, so liegt darin gleichzeitig die Abnahme der erbrachten Leistungen vor.

4.3. Wegen unerheblicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Kleinere Mängel, die die Funktion und Nutzungsmöglichkeit des Vertragsgegenstandes nicht beeinflussen, hindern die Abnahme nicht, wenn SCHUMACHER diese verlangt und unverzügliche Mängelbeseitigung zusagt.

4.4. Liegen erhebliche Mängel vor, verpflichtet sich SCHUMACHER die Mängel unverzüglich zu beseitigen. Die Abnahme ist innerhalb einer Woche zu wiederholen.

5. Lieferzeitpunkt

Die vereinbarten Lieferzeiten gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags und im Besonderen der Einhaltung der Mitwirkungspflichten des Kunden.

6. Gewährleistung

6.1. Von Mängeln setzt der Kunde SCHUMACHER unverzüglich in Kenntnis. Er stellt im Rahmen des Zumutbaren den Mangel fest, grenzt ihn ein und dokumentiert ihn schriftlich. Bei erheblichen Mängeln hat der Kunde gegen SCHUMACHER einen Anspruch auf Nacherfüllung / Nachbesserung.

6.2. Solange SCHUMACHER ihren Verpflichtungen zur Behebung der Mängel nachkommt, hat der Kunde nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, solange nicht ein endgültiges Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Der Kunde ist verpflichtet, SCHUMACHER bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Das Recht zur Nachbesserung gilt auch für Mängel an etwaigen Inhalten, die von SCHUMACHER im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellt werden und zuvor von SCHUMACHER z.B. eingekauft und/oder lizenziert wurden (wie z.B. Texte, Fotografien, Illustrationen von Dritten etc.).

6.3. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht dem Anbieter zu. Ist SCHUMACHER zur Mängelbeseitigung oder fehlerfreien Neulieferung nicht in der Lage, wird er dem Kunden Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzeigen. Soweit diese dem Kunden zumutbar sind, gelten sie als Nacherfüllung.

6.4. Beweist SCHUMACHER, dass der vom Kunden gerügte Mangel nicht vorlag, kann sie die als Mängelbeseitigung erbrachten Leistungen nach ihren Vergütungssätzen abrechnen.

6.5. Ändert oder erweitert der Kunde programmiertechnische Teile der Webseite oder lässt er solche Änderungen oder Erweiterungen durch Dritte vornehmen, erlischt insoweit die Gewährleistung, außer, dem Kunden gelingt der Nachweis, dass die jeweilige Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich oder nicht mitursächlich ist.

6.6. Soweit Änderungen oder Erweiterungen zu einem Mehraufwand von SCHUMACHER bei der Suche oder Beseitigung von Mängeln führen, ist dieser Mehraufwand vom Kunden zu tragen.

6.7. SCHUMACHER steht nicht ein für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder unübliche Betriebsbedingungen zurückzuführen sind. SCHUMACHER übernimmt auch keine Verantwortung für den Server, die Datenleitungen, den Internet-Zugang des Kunden etc.

6.8. Da von Seiten der Besucher von Internetpräsenzen unterschiedlichste Hardware und Software, wie Betriebssystem und Webbrowser, eingesetzt wird, kann in Einzelfällen das Erscheinungsbild der Internetpräsenz von dem gewohnten Erscheinungsbild, welches die Parteien festgelegt hatten, abweichen. Derartig vereinzelte Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Diesbezügliche Fehler hat der Kunde, unter ganz konkreter Beschreibung der Erscheinungsformen mit Hinweisen auf eventuell erschienene Fehlermeldungen, SCHUMACHER unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich mitzuteilen.

6.9. Im Falle eines Rücktritts gibt der Kunde die erhaltenen Unterlagen zurück und löscht sämtliche überlassenen Kopien vollständig.

6.10. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab Abnahme. Treten in diesem Zeitraum Mängel auf, so verlängert sich die Gewährleistungsfrist um die Zeit, während der diese beseitigt werden.

7. Verschiedenes

7.1. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts I.

III. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die entgeltliche Lieferung von Software

(Stand: Januar 2020)

1. Leistungsumfang

Gegenstand dieser Bedingungen ist die entgeltliche Lieferung und unbefristete Nutzung verschiedener Komponenten und Module der browserbasierten Client-Server-Anwendung webdrive von SCHUMACHER bzw. individuell entwickelte Software für Anwendungen / Extensions im Hinblick auf Content Management Systeme und/oder Shopsysteme des Kunden. Der Zweck der jeweiligen Software ist es u.a. die redaktionelle Bearbeitung von Inhalten für das Inter-, Intra- und Extranet zu unterstützen.

2. Nutzungsrechte

2.1. SCHUMACHER räumt dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht zur Nutzung der jeweiligen Software ein. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch SCHUMACHER darf der Kunde die jeweilige Software weder verkaufen, vermieten, verpachten, noch verleasen oder auf sonstige Art und Weise an Dritte weiterreichen. Änderungen am Programmcode bzw. Bearbeitungen jeglicher Art sind ausdrücklich untersagt. Sämtliche Nutzungsrechte verlieren automatisch ihre Wirksamkeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Kunde gegen irgendeine Bestimmung dieses Vertrages verstößt.

2.2. In der Software werden an geeigneten Stellen Hinweise auf die Urheberschaft, Seriennummern sowie sonstige Merkmale zur Programmidentifikation aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise zu entfernen und/oder zu verändern und/oder zu bearbeiten.

3. Lieferumfang

Das jeweilige Programm wird in der Form Objektcode einschließlich Dokumentation geliefert. Soweit nichts anderes vereinbart ist, installiert der Kunde die Softwareprodukte und nimmt sie in Betrieb. Nicht zum üblichen Lieferumfang gehören die Installation oder Konfiguration von Software und Hardware bei dem Kunden, die Schulung von Mitarbeitern des Kunden sowie Wartungs- und Pflegeleistungen. Diese Leistungen können von SCHUMACHER zusätzlich erworben werden. Voraussetzung für die Installation durch SCHUMACHER ist insbesondere die einwandfreie Funktion der benötigten Hardware und der jeweils erforderlichen Basissoftware. Für die rechtzeitige Schaffung der jeweils erforderlichen Installationsvoraussetzungen hat der Kunde auf seine Kosten zu sorgen.

4. Lieferung

Nach Lieferung durch SCHUMACHER hat der Kunde die gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel zu untersuchen. Eventuelle Mängel hat er unverzüglich nach Entdeckung, im Rahmen des Zumutbaren, einzugrenzen und aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, schriftlich zu dokumentieren und gegenüber SCHUMACHER schriftlich anzuzeigen (E-Mail ausreichend).

5. Gewährleistung

5.1. SCHUMACHER gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Lieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen frei von Material- und Herstellungsfehlern ist und der Programmbeschreibung laut Benutzerdokumentation entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des BGB, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre.

5.2. Liegen ordnungsgemäß begründete Mängel vor, liefert SCHUMACHER kostenlosen Ersatz. Anstelle der Lieferung von Ersatzware behält sich SCHUMACHER das Recht vor, nach ihrer Wahl nachzubessern. SCHUMACHER ist jedoch verpflichtet, ihr Wahlrecht spätestens 12 Werktage nach Zugang der Mängelanzeige auszuüben und dies dem Kunden mitzuteilen, ansonsten geht das Wahlrecht auf den Kunden über.

5.3. Solange SCHUMACHER ihren Verpflichtungen zur Behebung der Mängel nachkommt, hat der Kunde nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, solange nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Der Kunde ist verpflichtet SCHUMACHER bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen und muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls eine aktuellere Version der Software und die damit im Zusammenhang entstehenden Zusatzkosten akzeptieren, es sei denn, dies führt für ihn zu nicht angemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen. Über die entstehenden Zusatzkosten wird SCHUMACHER den Kunden entsprechend vorab informieren.

5.4. Die Anzeigefrist für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, beträgt längstens 12 Werktage. Sonstige Mängel sind SCHUMACHER unverzüglich nach ihrer Ersterscheinung schriftlich anzuzeigen.

5.5. Ändert oder erweitert der Kunde Teile des Programmcodes oder lässt er solche Änderungen oder Erweiterungen durch Dritte vornehmen, erlischt insoweit die Gewährleistung, außer, dem Kunden gelingt der Nachweis, dass die jeweilige Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich oder nicht mitursächlich ist.

5.6. SCHUMACHER steht nicht ein für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder unübliche Betriebsbedingungen zurückzuführen sind. SCHUMACHER übernimmt auch keine Verantwortung für den Server, die Datenleitungen, den Internet-Zugang etc. des Kunden.

5.7. Beweist SCHUMACHER, dass der vom Kunden gerügte Mangel nicht vorlag, kann sie die als Mängelbeseitigung erbrachten Leistungen nach ihren Vergütungssätzen abrechnen.

5.8. Im Falle eines Rücktritts gibt der Kunde die erhaltenen Unterlagen zurück und löscht sämtliche überlassenen Kopien vollständig.

5.9. Jede weitere Gewährleistung insbesondere dafür, dass die Software für bestimmte Zwecke geeignet ist, für direkte oder indirekt verursachte Schäden (z. B. entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechung etc.) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verlorengegangener Daten entstehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

6. Verschiedenes

6.1. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts I.

IV. Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Entwicklung von Konzepten

(Stand: Januar 2020)

1. Leistungsumfang

1.1. Gegenstand dieser Bedingung ist die Entwicklung von Konzepten für den Kunden z.B. in Form von z.B. Unternehmensbewertungen, Unternehmenseinschätzungen, Unternehmensberatung u.a. Gegenstand und Inhalt der Entwicklung eines Konzeptes durch SCHUMACHER für den Kunden ist der individuell von dem Kunden gegenüber SCHUMACHER gestellte Auftrag (Konzeptauftrag), welcher von SCHUMACHER und dem Kunden im Vorfeld abgesprochen und je nach dem durch eine korrespondierende Auftragsbestätigung / Auftragsannahme angenommen wird und in der u.a. der Leistungsumfang (inkl. ggf. einer Aufwandseinschätzung), die Leistungsdurchführung, Leistungszeit, Termine und die Vergütung (Leistungsparameter) zwischen SCHUMACHER und dem Kunden festgelegt werden.

1.2. Solche Konzeptentwicklungen (Konzeptaufträge) können unter Umständen auch in einem konkreten Projektauftrag (zwecks Durchführung eines Gesamt und/oder Teilprojektes) münden. Ein solcher sich einer Konzeptentwicklung anschließender Projektauftrag wird zwischen SCHUMACHER und dem Kunden gesondert oder bereits im Rahmen des Konzeptauftrages ausdrücklich vereinbart.

2. Nutzungs- und Verwertungsrechte

2.1. SCHUMACHER überlässt im Rahmen der Konzeptentwicklung gewonnen Erkenntnisse und Ergebnisse dem Kunden, sofern SCHUMACHER und der Kunde vorab nichts anderes vereinbaren. Darüber hinaus überträgt SCHUMACHER dem Kunden Nutzungs- und Verwertungsrechte an etwaigen nach dem Urheberrecht schutzfähigen Leistungen / Ergebnissen, welche im Rahmen der Konzeptentwicklung gewonnen wurden, es sei denn SCHUMACHER und der Kunde vereinbaren vorab schriftlich etwas anderes (z.B. die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten als Voraussetzung eines sich anschließenden Projektauftrages / einer Projektdurchführung durch SCHUMACHER).

3. Durchführung

3.1. SCHUMACHER wird das jeweils zu erarbeitende Konzept für den Kunden etc. nach den vereinbarten Leistungsparametern innerhalb der vereinbarten Zeit durchführen und dem Kunden das Ergebnis entsprechend präsentieren und in der vereinbarten Form dem Kunden zur Verfügung stellen.

4. Allgemeine Pflichten des Kunden

4.1. Werden im Rahmen einer Konzeptentwicklung Inhalte und/oder andere Materialien vom Kunden an SCHUMACHER geliefert werden, so gilt Abschnitt II 3 entsprechend.

4.2. Der Kunde hat sämtliche für die Konzeptentwicklung benötigten Unterlagen, Daten und Informationen SCHUMACHER zur Verfügung zu stellen und – falls erforderlich – SCHUMACHER den Zugang zu solchen Daten / Informationen zu ermöglichen.

4.3. Für sämtliche in diesem Zusammenhang erlangten Informationen / Daten geltend die Geheimhaltungsregelungen im Sinne des Abschnitts I 3.

5. Verschiedenes

5.1. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts I.

V. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hosting-Leistungen (Stand: November 2013)

(Stand: November 2013)

1. Vertragsschluss und Widerrufsrecht

1.1. Der Antrag des Kunden auf Abschluss des beabsichtigten Vertrages (invitation ad offerendum) besteht in der Übermittlung des online erstellten Auftragsformulars per Telefax oder auf dem Postweg bzw. per E-Mail an SCHUMACHER. Der Kunde hält sich an seinen Antrag für 14 Tage gebunden. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme des Kundenantrags durch SCHUMACHER oder mit der ersten von SCHUMACHER vorgenommenen Erfüllungshandlung zustande.

1.2. Bei der Bestellung über das Echtzeitbestellsystem des Kundenmenüs – im Rahmen eines bereits bestehenden Vertrages – liegt der Antrag auf Abschluss eines weiteren Vertrages bzw. einer Vertragserweiterung bereits in der Absendung der elektronischen Erklärung. Hinsichtlich der Bestellung von zusätzlichen Domains gilt ergänzend Abschnitt V Ziffer 5.

1.3. Widerrufsrecht

1.3.1. Wenn Sie als Kunde der SCHUMACHER — Brand + Interaction Design GmbH Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

1.3.2. Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer (1) Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.

1.3.3. Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

SCHUMACHER Brand + Interaction Design GmbH
Julius-Reiber-Str. 22
64293 Darmstadt

Faxnummer : 06151 4930079
E-Mail-Adresse: info@schumacher-design.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

– Ende der Widerrufsbelehrung-

1.4. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
(a) zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
(b) zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern Sie die gelieferten Datenträger entsiegelt haben.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsänderung

2.1. SCHUMACHER stellt dem Kunden entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs einen Speicherplatz auf einem virtuellen Server zur Verfügung (nachfolgend als „Server“ bezeichnet). Der Kunde hat weder dingliche Rechte an dem Server noch ein Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich der Server befindet. Neben der Bereitstellung des Servers schuldet SCHUMACHER ihr Bemühen, die vom Kunden vertragsgemäß auf dem Server gespeicherten Daten über das von SCHUMACHER zu unterhaltende Netz und das damit verbundene Internet für die Öffentlichkeit abrufbar zu machen. SCHUMACHER gewährleistet eine Erreichbarkeit von 99,9% im Jahresdurchschnitt. SCHUMACHER ist für die Erreichbarkeit nur insoweit verantwortlich, als die Nichtabrufbarkeit auf den von ihm betriebenen Teil des Netzes oder den Server selbst zurückzuführen ist. SCHUMACHER ist für die Abrufbarkeit nur insoweit verantwortlich, als der Nichtzugang ausschließlich auf den von ihm betriebenen Teil des Netzes zurückzuführen ist.

2.2. Soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs eine bestimmte Speicherkapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten, gemäß Leistungsbeschreibung auf dem Server zur Verfügung stehenden Speicherplatz und dient unter anderem auch der Speicherung von Log-Files etc.

2.3. SCHUMACHER bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder SCHUMACHER aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist. Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen von SCHUMACHER, die ausdrücklich als solche bezeichnet und nicht Teil der Leistungsbeschreibung sind, können jederzeit eingestellt werden. Ein Anspruch auf die Weiterführung solcher freiwilligen, unentgeltlichen Dienste und Leistungen besteht ausdrücklich nicht. SCHUMACHER wird bei Änderungen und der Einstellung kostenloser Dienste und Leistungen auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.

2.4. SCHUMACHER hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter (z.B. Subunternehmer) zu bedienen.

2.5. SCHUMACHER kann darüber hinaus ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag und/oder den gesamten Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen („Vertragsübernahme“). SCHUMACHER hat dem Kunden die Vertragsübernahme mindestens zwei Wochen vor dem Zeitpunkt der Übernahme mitzuteilen. Für den Fall der Vertragsübernahme steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Vertragsübernahme zu kündigen.

3. Vertragslaufzeit, -beendigung, Einstellung der Leistung

3.1. Soweit sich nicht aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung etwas anderes ergibt, hat der Vertrag eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn der Vertrag nicht einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

3.2. Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für SCHUMACHER insbesondere dann vor, wenn mindestens einer der folgenden Sachverhalte vorliegt: der Kunde befindet sich mit der Zahlung der Entgelte in Verzug; der Kunde verstößt trotz Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht; der Kunde beseitigt trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist eine Vertrags- oder Rechtsverletzung.

3.3. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn es sich um einen Verstoß handelt, der eine Fortsetzung des Vertrages für die SCHUMACHER unzumutbar macht. Dies ist insbesondere der Fall: bei offensichtlichen und gravierenden Vertrags- oder Rechtsverstößen, wie z.B. der Speicherung oder des zum Abruf Bereithalten von Inhalten im Sinne des § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrages oder offensichtlich urheberrechtlich geschützter Software bzw. audiovisueller Inhalte (Musik, Videos etc.);
bei strafbarer Ausspähung oder Manipulationen der Daten von SCHUMACHER oder anderer Kunden von SCHUMACHER durch den Kunden.

3.4. Die Kündigung zum jeweiligen Tarif zusätzlich gewählter Optionen, insbesondere zusätzlicher Domains, lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt.

3.5. Die ordentliche und außerordentliche Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3.6. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist SCHUMACHER zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. Sie kann sämtliche auf dem Server befindliche Daten des Kunden, einschließlich in den Postfächern befindlicher E-Mails, löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Kunden. Darüber hinaus ist SCHUMACHER nach Beendigung des Vertrages berechtigt, Domains des Kunden, die nicht zu einem neuen Provider übertragen wurden, freizugeben.

4. Allgemeine Pflichten des Kunden

4.1. Für sämtliche Inhalte, die der Kunde auf dem Server abrufbar hält oder speichert, ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er wissentlich Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen von SCHUMACHER zur Verfügung stellt. Der Kunde steht SCHUMACHER gegenüber der Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten in der gleichen Weise ein, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte. SCHUMACHER ist nicht verpflichtet, den Server des Kunden und dessen Inhalt auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.

4.2. Der Kunde verpflichtet sich, die von SCHUMACHER zum Zwecke des Zugangs erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten und SCHUMACHER unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

4.3. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), E-Mail-Adresse und Telefonnummer anzugeben. Der Kunde versichert, dass alle dem Anbieter mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Der Kunde hat bei Änderungen, die Daten unverzüglich über sein Kundenmenü oder durch Mitteilung an SCHUMACHER per Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren.

4.4. Der Kunde verpflichtet sich, SCHUMACHER unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.

4.5. Die vom Server abrufbaren Inhalte, gespeicherte Daten, eingeblendete Banner sowie die bei der Eintragung in Suchmaschinen verwendeten Schlüsselwörter dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten, gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung oder Rechte Dritter (insbesondere Marken-, Namens- und Urheberrechte, und Persönlichkeitsrechte Dritter) verstoßen. Dem Kunden ist es dabei ausdrücklich nicht gestattet, pornographische Inhalte sowie auf Gewinnerzielung gerichtete Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Dies gilt auch dann, wenn die Inhalte auf einem anderen Server als dem von SCHUMACHER abgelegt sind und nur mittels einer über SCHUMACHER registrierten Domain bzw. Subdomain oder Umleitung erreicht werden.

4.6. Dem Kunden obliegt es, alle Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann, selbst regelmäßig zu sichern. Die Datensicherung hat jedenfalls vor jeder vom Kunden vorgenommenen Änderung sowie vor Wartungsarbeiten von SCHUMACHER zu erfolgen, soweit diese rechtzeitig durch SCHUMACHER angekündigt wurden. Die vom Kunden erstellten Sicherungskopien sind keinesfalls auf dem Server zu speichern.

4.7. Der Kunde erklärt mit Abgabe seiner Bestellung ausdrücklich, dass er das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig ist und sein überwiegender Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Sofern der Kunde das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat, versichert er mit Aufgabe der Bestellung, dass er zu dieser berechtigt ist. Der Anbieter weist hiermit auf die mögliche Strafbarkeit einer Falschangabe hin.

5. Domainregistrierung, -kündigung, Providerwechsel

5.1. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird SCHUMACHER im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe („Registrar“) lediglich als Vermittler tätig. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains (z.B. „.de“) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat eigene Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung von Domains. Ergänzend gelten daher die jeweils für die zu registrierende Domain maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien, z.B. bei .de-Domains die DENIC-Registrierungsbedingungen und die DENIC-Registrierungsrichtlinien des DENIC e.G. Diese sind Bestandteil des Vertrages. Für die Registrierung von anderen Top-Level-Domains gelten dementsprechend die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle, die SCHUMACHER dem Kunden auf Wunsch zusendet und die zudem im Internet bei der jeweiligen Vergabestelle abgerufen werden können.

5.2. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet zur Domainregistrierung die richtigen und vollständigen Daten des Domaininhabers („Registrant“), des administrativen Ansprechpartners („Admin-C“) und des technischen Ansprechpartners („tech-Admin“) anzugeben. Unabhängig von den einschlägigen Registrierungsbedingungen umfasst dies jeweils neben den Namen, eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder anonyme Adresse) sowie E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Der Kunde hat bei Änderungen die Daten unverzüglich über sein Kundenmenü oder durch Mitteilung an SCHUMACHER per Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren.

5.3. SCHUMACHER wird nach Vertragsabschluss die Beantragung der gewünschten Domain beim zuständigen Registrar veranlassen. SCHUMACHER ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. SCHUMACHER hat auf die Domain-Vergabe durch die jeweilige Organisation keinen Einfluss. SCHUMACHER übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind (insbesondere Markenrechte, Namensrechte etc.) oder auf Dauer Bestand haben. Die Auskunft von SCHUMACHER darüber, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch SCHUMACHER aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung von SCHUMACHER. Erst mit der Registrierung der Domain für den Kunden und der Eintragung in der Datenbank des Registrars ist die Domain dem Kunden zugeteilt.

5.4. Der Kunde überprüft vor der Beantragung einer Domain, dass diese Domain keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen geltendes Recht verstößt. Der Kunde versichert, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung ergeben haben.

5.5. Der Kunde wird bei der jeweiligen Vergabestelle als Domaininhaber und Admin-C eingetragen. Aus technischen Gründen wird bei Domains mit der Endung .com, .net, .org und .info als E-Mail-Adresse des Admin-C eine E-Mail-Adresse von SCHUMACHER eingetragen. Die Rechte des Kunden werden hierdurch nicht beeinträchtigt. Der Kunde stimmt dieser Verfahrensweise ausdrücklich zu.

5.6. Eine Änderung der beantragten Domain nach der Registrierung bei dem jeweiligen Registrar ist ausgeschlossen. Ist eine beantragte Domain bis zur Weiterleitung der Beantragung an den Registrar bereits anderweitig vergeben worden, kann der Kunde eine andere Domain wählen. Das gleiche gilt, wenn bei einem Providerwechsel der bisherige Provider den Providerwechsel ablehnt. Soweit einzelne Domains durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain.

5.7. Bei einer Kündigung erfolgt weder für die im Tarif enthaltene Domain noch für zusätzliche Domains eine Erstattung der bereits bezahlten Domain-Gebühren, sofern nicht die Kündigung durch SCHUMACHER verschuldet worden ist.

5.8. Bei allen über SCHUMACHER registrierten Domains kann der Kunde unter Einhaltung dieser AGB und der jeweiligen Bedingungen der Vergabestelle jederzeit zu einem anderen Provider wechseln, sofern dieser die entsprechende Top-Level-Domain (z.B. „.de“) anbietet bzw. den Providerwechsel nach den erforderlichen Gegebenheiten und technischen Anforderungen unterstützt. Das den Server betreffende Vertragsverhältnis wird durch einen solchen Wechsel nicht berührt. Diesbezüglich ist in jedem Fall eine ausdrückliche Kündigung erforderlich. Alle Erklärungen Domains betreffend, insbesondere Domain-Kündigung, Providerwechsel, Domain-Löschung bedürfen der Schriftform. Kann SCHUMACHER dem Providerwechsel (KK-Antrag) des neuen Providers des Kunden nicht rechtzeitig stattgeben, weil der Providerwechsel durch den neuen Provider oder den Kunden zu spät veranlasst wurde oder die für die Zustimmung notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist der Provider ausdrücklich dazu berechtigt, die gekündigte Domain zum Kündigungstermin bei der jeweiligen Vergabestelle löschen zu lassen („CLOSE“). SCHUMACHER behält sich vor, KK-Anträgen erst statt zu geben, wenn sämtliche unbestrittenen offenen Forderungen des Kunden beglichen sind.

5.9. Der Kunde ist verpflichtet, SCHUMACHER unverzüglich anzuzeigen, wenn er aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung und/oder rechtverbindlichen Vereinbarung die Rechte an einer für ihn registrierten Domain verliert.

6. Einschränkungen der Nutzung durch den Kunden, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Rechte Dritter

6.1. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Internetpräsenzen oder Daten anderer Kunden des Anbieters, die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit nicht entgegen der vertraglich vorausgesetzten Verwendung beeinträchtigt werden. Insbesondere ist es dem Kunden nur mit schriftlicher Genehmigung des Anbieters gestattet:
Banner-Programme (Bannertausch, Ad-Server, usw.) zu betreiben;
Freespace-Angebote Subdomain-Dienste, Countersysteme, anzubieten;
ein Chat-Forum zu betreiben, es sei denn, der Tarif des Kunden enthält ein vom Anbieter zur Verfügung gestelltes Chat-System.

6.2. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Regeln, insbesondere unter Einhaltung des TDG und des MDSTV, vorgeschriebene Angaben auf seiner Internetpräsenz zu machen.

6.3. Die vom Server abrufbaren Inhalte, gespeicherte Daten, eingeblendete Banner sowie die bei der Eintragung in Suchmaschinen verwendeten Schlüsselwörter dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (insbesondere Marken, Namens- und Urheberrechte) verstoßen. Dem Kunden ist es dabei ausdrücklich nicht gestattet, pornographische Inhalte sowie auf Gewinnerzielung gerichtete Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Dies gilt auch dann, wenn die Inhalte auf einem anderen Server als dem des Anbieters abgelegt sind und nur mittels einer über den Anbieter registrierten Domain bzw. Subdomain oder Umleitung erreicht werden.

7. E-Mail-Empfang und -versand

7.1. SCHUMACHER hat das Recht, die Maximalgröße der zu versendenden E-Mails jeweils auf einen angemessenen Wert zu beschränken. Der diesbezügliche Wert beträgt derzeit 50 MB.

7.2. Der Kunde darf keine E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt ohne Einverständnis des jeweiligen Empfängers massenhaft (sog. „Spam“) über die Systeme bzw. Server von SCHUMACHER sowie über diesen registrierte Domains versenden oder mittels „Spam“ über SCHUMACHER registrierte Domainnamen bzw. bei diesem gehostete Inhalte bewerben. Der Nachweis einer Einwilligung (vgl. hierzu § 3 Absatz 1 TDDSG) des jeweiligen Empfängers obliegt dem Kunden. Im Falle von unberechtigter massenhafter „Spam-Versendung“ ist SCHUMACHER berechtigt, den Account zu sperren oder außerordentlich zu kündigen.

8. Entgeltzahlung, -erhöhung, Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

8.1. Die Höhe der vom Kunden an SCHUMACHER zu bezahlenden Entgelte und der jeweilige Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des vom Kunden gewählten Tarifs. Die nutzungsunabhängigen Entgelte werden monatlich im voraus fällig, die nutzungsabhängigen Entgelte mit Rechnungsstellung.

8.2. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich online. Die Rechnung wird dabei in das Konfigurationsmenu des Kunden eingestellt und kann dort vom Kunden abgerufen werden. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm keine Rechnungen in Schriftform zugesendet werden. Verlangt der Kunde dennoch eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist SCHUMACHER berechtigt, hierfür pro Rechnung 5,00 EUR zu berechnen.

8.3. Der Kunde ermächtigt SCHUMACHER, die vom Kunden zu erbringenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden angegebenen Kontos einzuziehen. Der Kunde hat insoweit für ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen. Ist aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Grundes eine Teilnahme am Lastschriftverfahren nicht möglich, fällt aufgrund des erhöhten Bearbeitungsaufwands eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR pro Rechnung an. Bei Rücklastschriften ist SCHUMACHER berechtigt, dem Kunden neben den anfallenden Bankgebühren eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR zu berechnen, soweit die Rücklastschrift vom Kunden zu vertreten ist.

8.4. Befindet sich der Kunde mit der Entgeltzahlung in Verzug, ist SCHUMACHER berechtigt, den Account bis zur vollständigen Bezahlung des ausstehenden Entgeltes zu sperren oder außerordentlich zu kündigen.

8.5. SCHUMACHER ist berechtigt, die Entgelte angemessen zu erhöhen. Die Entgelterhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Erhöhung nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. SCHUMACHER ist verpflichtet, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung, steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht nach Abschnitt V Ziffer 3.2 zu.

8.6. Vorausbezahlte Entgelte werden dem Kunden erstattet, wenn der Vertrag vor Ablauf des Abrechnungszeitraums endet. Im Falle einer wirksamen außerordentlichen Kündigung nach Abschnitt V Ziffer 3.2 durch SCHUMACHER hat dieser Anspruch auf Zahlung des Entgelts für die gesamte vereinbarte Dauer des Vertrages.

8.7. Mit Forderungen von SCHUMACHER kann der Kunde nur aufrechnen, soweit diese unwidersprochen oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen zu, die aus dem Vertragsverhältnis mit dem Anbieter resultieren.

9. Leistungsstörungen

9.1. Für Leistungsstörungen ist SCHUMACHER nur verantwortlich soweit diese die von ihm nach Abschnitt V Ziffer 2.1 zu erbringenden Leistungen betreffen. Insbesondere für die Funktionsfähigkeit der eigentlichen Internet-Präsenz des Kunden, bestehend aus den auf den Server aufgespielten Daten (z.B. HTML-Dateien, Flash-Dateien, Skripte etc.), ist SCHUMACHER nur verantwortlich, solange der von ihm erbrachte Zustand bei Auslieferung nicht durch den Kunden oder einen sonstigen Dritten verändert wurde.

9.2. Störungen hat SCHUMACHER im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen („Störungsmeldung“). Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde dem Anbieter eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Störung innerhalb dieser Nachfrist nicht beseitigt, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens im Rahmen des Abschnitts I Ziffer 2.

9.3. Wird die Funktionsfähigkeit des Servers aufgrund nicht vertragsgemäßer Inhalte oder aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Nutzung (Abschnitt V Ziffer 6.1) beeinträchtigt, kann der Kunde hinsichtlich hierauf beruhender Störungen keine Rechte geltend machen. Im Falle höherer Gewalt ist SCHUMACHER von der Leistungspflicht befreit. Hierzu zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben und behördliche Maßnahmen, soweit nicht von SCHUMACHER verschuldet.

9.4. Ein Ausfall von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von SCHUMACHER liegenden Störung ist die Minderung von Seiten des Kunden ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen, wie z.B. vorbeugende Wartungsarbeiten etc.

10. Sperrung, Freistellung, Schadensersatz, Vertragsstrafe

10.1. Soweit die Voraussetzungen einer Sperrung des Accounts gegeben sind, ist SCHUMACHER zur Sperrung sämtlicher vertragsgegenständlicher Dienste und Leistungen berechtigt. Die Wahl der Sperrmaßnahme liegt dabei im Ermessen von SCHUMACHER. SCHUMACHER wird insoweit die berechtigten Belange des Kunden berücksichtigen. Insbesondere wird sie im Falle einer Sperrung aufgrund der Inhalte dem Kunden deren Abänderung bzw. Beseitigung ermöglichen. SCHUMACHER setzt den Kunden über die Sperrung unter Angabe des Grundes in Kenntnis. SCHUMACHER genügt ihrer Mitteilungspflicht, wenn sie die Sperrmitteilung per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse (Abschnitt V Ziffer 4.3) sendet. Ergibt sich der Grund zur Sperrung bereits aus der Domain, ist SCHUMACHER berechtigt, die Domain des Kunden in die Pflege des jeweiligen Registrars zu stellen. Durch eine Sperrung wird der Kunde nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die vereinbarten Entgelte zu entrichten.

10.2. Erfolgt die Sperrung aufgrund Zahlungsverzuges nach Abschnitt V Ziffer 8.4 ist SCHUMACHER berechtigt, für die Sperrung und für die Aufhebung der Sperrung jeweils eine Gebühr von 25,00 EUR zu berechnen („Sperr- und Entsperrgebühr“).

10.3. Erlangt SCHUMACHER selbständig von einem durch den Kunden begangenen Verstoß, insbesondere gegen die Regelungen der Abschnitt V Ziffern 5.4, 6, 7.2, der nicht offensichtlich ist Kenntnis oder wird der Kunde aufgrund eines solchen Verstoßes in Anspruch genommen, insbesondere anwaltlich abgemahnt, ist SCHUMACHER zur Sperrung berechtigt. SCHUMACHER hebt die Sperrung auf, wenn der Kunde dem Anbieter gegenüber eine schriftliche Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit der Inhalte abgegeben und eine Sicherheit geleistet hat. Die Höhe der Sicherheit entspricht insoweit der Höhe möglicher Verfahrenskosten von SCHUMACHER für den Fall gerichtlicher Klärung ob ein Gesetzes- oder Vertragsverstoß gegeben ist.

10.4. Handelt es sich um einen offensichtlichen Verstoß, ist SCHUMACHER zur Sperrung berechtigt, bis der Kunde entsprechend Abschnitt V Ziffer 10.3 Sicherheit geleistet, den rechtswidrigen Zustand beseitigt und zum Ausschluss einer Wiederholungsgefahr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber dem Anbieter abgegeben hat. Die Höhe des Vertragsstrafeversprechens orientiert sich dabei an der Bedeutung des Verstoßes, beträgt aber mindestens 5.500,00 EUR. Im Falle eines offensichtlichen Rechtsverstoßes ist SCHUMACHER berechtigt, für die Sperrung und für die Aufhebung der Sperrung jeweils eine Gebühr von 25,00 EUR zu berechnen („Sperr- und Entsperrgebühr“).

10.5. Für jeden Fall einer vom Kunden zu vertretenden Zuwiderhandlung gegen Verpflichtungen nach Abschnitt V Ziffern 5.4, 6, 7.2, kann SCHUMACHER vom Kunden die Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 5.500,00 EUR verlangen. Dem Kunden steht dabei der Nachweis offen, dass dem Anbieter ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Soweit der Kunde Unternehmer ist, kann SCHUMACHER anstatt des pauschalierten Schadensersatzes die Bezahlung einer verschuldens- und vom tatsächlichen Schaden unabhängigen Vertragsstrafe in Höhe von 5.500,00 EUR fordern. Sowohl im Falle des pauschalierten Schadensersatzes, wie auch im Falle der Vertragsstrafe ist die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ausgeschlossen. Bei andauernden Rechtsverstößen gilt insoweit jeder Kalendertag als eigenständiger Verstoß. Unabhängig vom pauschalierten Schadensersatz und der Vertragsstrafe, steht es dem Anbieter offen, einen weitergehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

10.6. Soweit SCHUMACHER von Dritten oder von staatlichen Stellen wegen rechts- oder vertragswidriger Handlungen des Kunden in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, SCHUMACHER von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen sind. Dies umfasst insbesondere die Rechtsverteidigungskosten von SCHUMACHER. Die Freistellung wirkt auch – als Vertrag zu Gunsten Dritter – für die jeweilige Domain-Vergabestelle, sowie sonstiger für die Registrierung von Domains eingeschalteter Personen.

11. Datenschutz

11.1. SCHUMACHER erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von SCHUMACHER. Diese ist auf der Webseite von SCHUMACHER unter admin.schumacher-design.de abrufbar.

11.2. Dem Kunden ist bekannt, dass die auf dem Server gespeicherten Inhalte aus technischer Sicht von SCHUMACHER jederzeit eingesehen werden können. Darüber hinaus ist es theoretisch möglich, dass die Daten des Kunden bei der Datenübertragung über das Internet von unbefugten Dritten eingesehen werden.

12. Verschiedenes

12.1. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts I.